Ihr Ansprechpartner für Serviceleistungen
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Expertise und Beratung
Die qualifizierten Fachkräfte von GSYSTEMS prüfen Ihre bestehende batteriegestützte Stromversorgung hinsichtlich Funktion, Sicherheit und Einhaltung der geltenden Normen.
Im Anschluss erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht mit Empfehlungen für den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems.
Auf Basis dieser Empfehlungen erstellen wir ein Angebot mit einer Gegenüberstellung verschiedener Lösungskonzepte, um anschließend die Planung der technischen Anlage gemäß Ihren Anforderungen zu beginnen.
Verantwortlichkeiten des Betreibers
Anlagen und Systeme der batteriegestützten Stromversorgung müssen jederzeit korrekt und zuverlässig funktionieren. Für diese Anlagen ist in Deutschland der Betreiber des Gebäudes verantwortlich und gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Wartungen und Prüfungen durchzuführen. Im Schadensfall – etwa bei einem Brand oder technischen Ausfall – besteht eine Nachweispflicht über den ordnungsgemäßen Zustand sowie die fachgerechte Wartung und Prüfung der Systeme. Alle Arbeiten an den Anlagen, wie Wartungen, Prüfungen, Reparaturen oder Instandhaltungen, dürfen ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte für Sicherheitsstromversorgungssysteme durchgeführt werden. Sämtliche durchgeführten Maßnahmen sind in einem Prüfbuch – handschriftlich oder digital – lückenlos zu dokumentieren.
Um Sie von der Bauplanungsphase bis zur Fertigstellung und während des gesamten Wartungsservice kompetent zu begleiten, überwacht das erfahrene GSYSTEMS-Team kontinuierlich alle relevanten Änderungen in technischen Regelwerken, Normen und gesetzlichen Vorgaben.
GSYSTEMS schützt Ihre Investition!
Dank dieses gebündelten Fachwissens und der hohen Umsetzungskompetenz sind sämtliche Aspekte der Betriebssicherheit elektrischer Anlagen für batteriegestützte Stromversorgungen zuverlässig sichergestellt.
Prüfbuch Sicherheitsbeleuchtung
Die Führung eines Prüfbuches für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ist notwendig. Hier müssen die regelmäßigen Durchsichten, Prüfungen, Fehler und Änderungen aufgezeichnet werden. Der Anlagenbetreiber ist für das Prüfbuch und die durchzuführenden Prüfungen verantwortlich. DIN VDE V 0108-100-1 DIN EN 50171 DIN EN 62034 DIN EN 1838 Mindestens diese Informationen müssen im Prüfbuch enthalten sein: Datum der Inbetriebnahme der Anlage Datum und kurzgefasste Einzelheiten jeder Wartung und Prüfung außer der täglichen Prüfung Datum und kurzgefasste Einzelheiten jeden Fehlers und den durchgeführten Abhilfemaßnahmen Datum und kurzgefasste Einzelheiten jeder Änderung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage